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   BGH, 21.02.1968 - IV ZB 686/67   

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https://dejure.org/1968,1014
BGH, 21.02.1968 - IV ZB 686/67 (https://dejure.org/1968,1014)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1968 - IV ZB 686/67 (https://dejure.org/1968,1014)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1968 - IV ZB 686/67 (https://dejure.org/1968,1014)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 49, 308
  • NJW 1968, 937
  • MDR 1968, 393
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56

    Erziehung zu Freikörperkultur

    Auszug aus BGH, 21.02.1968 - IV ZB 686/67
    Es ist nicht in Frage zu stellen, daß das Erziehungsrecht der Eltern gegenüber einem minderjährigen Kind den Vorrang vor der öffentlichen Jugendhilfe hat, und daß diese grundsätzlich die in der Familie begonnene Erziehung unterstützen und ergänzen soll (Art. 6 Abs. 2, 3 GG; §§ 1, 3 JWG; BVerfGE 7, 321 [BVerfG 10.03.1958 - 1 BvL 42/56]).
  • BVerfG, 01.03.1966 - 1 BvR 509/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfung des Verwaltungshandelns

    Auszug aus BGH, 21.02.1968 - IV ZB 686/67
    Bei dieser Abwägung ist dem Grundrecht des Art. 6 Abs. 1 GG das volle Gewicht beizulegen (vgl. BVerfGE 19, 394 [BVerfG 01.03.1966 - 1 BvR 509/65]); das schließt aber nicht von vornherein aus, daß nach den vorliegenden besonderen Umständen der Gedanke des Eheschutzes gegenüber dem Gebot, der Verwahrlosung der verheirateten minderjährigen Frau durch die Anordnung der Fürsorgeerziehung entgegenzuwirken, zurücktritt.
  • OLG Stuttgart, 06.12.1966 - 8 W 254/66
    Auszug aus BGH, 21.02.1968 - IV ZB 686/67
    An dieser Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 6. Dezember 1966 - 8 W 254/66 - (FamRZ 1967, 161) gehindert, in dem die Anordnung der Fürsorgeerziehung für eine minderjährige geschiedene Frau, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, als unzulässig bezeichnet worden ist.
  • BGH, 20.12.1978 - IV ZB 3/77

    Anordnung nach § 1666 Abs. 1 BGB durch das Beschwerdegericht

    Fürsorgeerziehung ist ihrer Art nach öffentliche, staatliche Ersatzerziehung, das am weitesten gehende, letzte staatliche Zwangsmittel, um die Verwahrlosung des Minderjährigen zu verhüten oder zu beseitigen (BGHZ 8, 134, 137; 49, 308, 311, 312).

    Dort kann das originäre staatliche Erziehungsrecht im Rahmen einer Fürsorgeerziehung Platz greifen (BGHZ 49, 308, 311).

  • BGH, 20.12.1978 - VI ZB 3/77
    bb) Fürsorgeerziehung ist ihrer Art nach öffentliche, staatliche Ersatzerziehung, das am weitesten gehende, letzte staatliche Zwangsmittel, um die Verwahrlosung des Minderjährigen zu verhüten oder zu beseitigen (BGHZ 8, 134, 137; 49, 308, 311, 312).

    Dort kann das originäre staatliche Erziehungsrecht im Rahmen einer Fürsorgeerziehung Platz greifen (BGHZ 49, 308, 311).

  • BGH, 05.05.1981 - 1 StR 487/80

    Entführung einer Minderjährigen mit Willen der Entführten - Entziehung der

    Hierdurch war das Personensorgerecht der Mutter allerdings in seinem Kern eingeschränkt, denn die Fürsorgebehörde hatte kraft öffentlichen Rechts die zur Erreichung des Erziehungszwecks erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Aufenthalt des Mädchens zu bestimmen (§ 71 JWG; vgl. BGHZ 49, 308; Jans-Happe JWG § 69 Anm. 3 B b).
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